Chemikalien-Verbotsverordnung

Was ist die Chemikalien-Verbotsverordnung?

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt die Abgabe von besonders gefährlichen, insbesondere von giftigen Stoffen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sie soll die Gefahr durch unabsichtliche oder vorsätzliche Aufnahme von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen verringern.

Diese Produkte werden bei uns, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur von geschulten Mitarbeitern ausgegeben.

Weiter vertreiben wir diese Produkte nur an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender.

Bitte beachten Sie zusätzlich Abschnitt 2 in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern, die Sie zu jedem Produkt bei uns erhalten.

Welche Produkte fallen unter die Chemikalien-Verbotsverordnung?

Produkte, die verbotene oder beschränkte Stoffe und Gemische gemäß Anlage 1 ChemVerbotsV enthalten sowie Produkte mit Abgabevorschriften gemäß Anlage 2 der ChemVerbotsV.

Bestätigung ChemVerbotsV

Warum benötigen wir Ihre Bestätigung der ChemVerbotsV?

Damit wir Ihnen das ausgewählte Produkt zusenden dürfen, benötigen wir von Ihnen diese Bestätigung unterschrieben zurück.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Bestätigungsschreiben herunterladen
  2. ankreuzen, oben und unten ausfüllen, unterschreiben
  3. zurück an Ihren Ansprechpartner oder an [email protected]

Wie lange ist meine Bestätigung der ChemVerbotsV gültig?

Ihre Bestätigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr, unabhängig davon, wie oft Sie in diesem Zeitraum das Produkt bestellen. Nach Ablauf der jährlichen Frist werden wir Sie bei erneuter Bestellung auf eine neue Bestätigung hinweisen.

Bestätigungsschreiben herunterladen

Ihre Ansprechpartnerin

Bei Fragen zur Chemikalien-Verbotsverordnung wenden Sie sich gerne an:

 

Diana Höhler

Assistentin der Geschäftsleitung

Foto von Diana Höhler ohne Hintergrund

Häufige Fragen

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt in Deutschland die Abgabe bestimmter besonders gefährlicher Stoffe und Gemische. Sie soll das Risiko einer unbeabsichtigten oder vorsätzlichen Aufnahme dieser Stoffe verringern.

Unter die Chemikalien-Verbotsverordnung fallen unter anderem Produkte, die verbotene oder beschränkte Stoffe und Gemische gemäß Anlage 1 enthalten oder für deren Abgabe die Vorgaben der Anlage 2 gelten. Ob ein konkretes Produkt betroffen ist, lässt sich den jeweiligen Produktinformationen und Sicherheitsdatenblättern entnehmen. Betroffen sein können unter anderem Klebstoffe, Reiniger, Primer, Härter und weitere chemische Produkte. 

Bei Produkten, deren Abgabe den Vorgaben der ChemVerbotsV unterliegt, benötigen wir eine unterschriebene Bestätigung des Abnehmers. Der Versand kann erst erfolgen, sobald uns die erforderliche Bestätigung vorliegt.

Das Bestätigungsschreiben können Sie direkt auf unserer tewipack-Seite herunterladen. Bitte füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es anschließend an den zuständigen Ansprechpartner bei tewipack oder per E-Mail zurück. Die Bestätigung ist bei tewipack für ein Jahr gültig – unabhängig davon, wie häufig Sie das betreffende Produkt innerhalb dieses Zeitraums bestellen. Nach Ablauf der Gültigkeit benötigen wir bei einer erneuten Bestellung eine neue Bestätigung.