REACH/SVHC Informationen

Was ist REACH/SVHC?

REACH bedeutet Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist eine EU-Verordnung, die am 18. Dezember 2006 veröffentlicht wurde.

SVHC sind besonders besorgniserregende Stoffe (engl. Substances of Very High Concern) gemäß der REACH-Verordnung Art. 33. Diese Stoffe können die menschliche Gesundheit und Umwelt schädigen. 

Die REACH-Verordnung soll Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch bestimmte Chemikalien schützen.

Bitte beachten Sie zusätzlich Abschnitt 3 in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern, die Sie zu jedem Stoff/Gemisch bei uns erhalten.

Welche Stoffe sind besonders besorgniserregend?

Die Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1,10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) wurde am 28.10.2008 auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Zur Kandidatenliste der ECHA

 

Wie erfolgt die Prüfung auf SVHC?

Die Überprüfung, ob in unseren Produkten ein Stoff dieser Kandidatenliste mit mehr als 0,1  Massenprozent enthalten ist, ist ein laufender Prozess.

tewipack ist kein Hersteller, sondern ein Händler. Daher steht tewipack in engem Kontakt mit seinen Lieferanten zwecks Sicherheitsdatenblätter, Bestätigungen etc. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ihre Ansprechpartnerin

Wenn Sie eine REACH/SVHC-Bestätigung benötigen, wenden Sie sich gerne an:

 

Diana Höhler

Assistentin der Geschäftsleitung

Foto von Diana Höhler ohne Hintergrund

Häufige Fragen

Für viele Unternehmen geht es nicht nur um reine Produktleistung, sondern auch um Produktsicherheit, Informationspflichten und belastbare Aussagen gegenüber Kunden, Einkauf, Qualitätssicherung und Compliance. Wer Klebstoffe, Klebebänder oder andere technische Produkte einsetzt, muss häufig nachvollziehen können, ob relevante Stoffe enthalten sind und welche Pflichten sich daraus ergeben.

Im betrieblichen Alltag meint REACH-Konformität meist, dass ein Produkt im Hinblick auf die geltenden REACH-Anforderungen bewertet wurde und die verfügbaren Informationen aus der Lieferkette entsprechend vorliegen. Dabei ist wichtig zu unterscheiden, ob es um Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse geht, denn daraus ergeben sich unterschiedliche Pflichten.

REACH kann sowohl Stoffe und Gemische als auch bestimmte Erzeugnisse betreffen. Damit spielt das Thema auch bei Klebebändern, Klebstoffen, Dichtsystemen und verwandten Produkten eine wichtige Rolle. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der Produktart und vom jeweiligen Einsatzzweck ab.

Wichtig sind vor allem belastbare Aussagen zur REACH-Konformität, Angaben zu enthaltenen SVHC-Stoffen, der Stand der Kandidatenliste, Sicherheitsdatenblätter, technische Produktinformationen sowie mögliche anwendungsbezogene Einschränkungen. Gerade in regulierten Branchen sind nachvollziehbare und aktuelle Informationen entscheidend.

Ja. Da die Kandidatenliste regelmäßig aktualisiert wird, kann sich die regulatorische Bewertung eines Produkts ändern, obwohl sich die technische Ausführung nicht verändert hat. Deshalb ist ein aktueller Informationsstand für Einkauf, Qualitätsmanagement und Produktverantwortung besonders wichtig.

Das ist in vielen Fällen sinnvoll, besonders bei qualitätskritischen, sicherheitsrelevanten oder kundenspezifischen Anwendungen. So lassen sich Anforderungen früh prüfen und spätere Rückfragen vermeiden. Im B2B-Umfeld gehört eine saubere Dokumentation heute in vielen Branchen zum Standard.