Was ist REACH/SVHC?
REACH bedeutet Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (engl. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist eine EU-Verordnung, die am 18. Dezember 2006 veröffentlicht wurde.
SVHC sind besonders besorgniserregende Stoffe (engl. Substances of Very High Concern) gemäß der REACH-Verordnung Art. 33. Diese Stoffe können die menschliche Gesundheit und Umwelt schädigen.
Die REACH-Verordnung soll Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch bestimmte Chemikalien schützen.
Bitte beachten Sie zusätzlich Abschnitt 3 in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern, die Sie zu jedem Stoff/Gemisch bei uns erhalten.
Welche Stoffe sind besonders besorgniserregend?
Die Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1,10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) wurde am 28.10.2008 auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.
Wie erfolgt die Prüfung auf SVHC?
Die Überprüfung, ob in unseren Produkten ein Stoff dieser Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist, ist ein laufender Prozess.
tewipack ist kein Hersteller, sondern ein Händler. Daher steht tewipack in engem Kontakt mit seinen Lieferanten zwecks Sicherheitsdatenblätter, Bestätigungen etc. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ihre Ansprechpartnerin
Wenn Sie eine REACH/SVHC-Bestätigung benötigen, wenden Sie sich gerne an:
Diana Höhler
Assistentin der Geschäftsleitung