Arbeitsschutz

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz

In jedem Unternehmen steht die Sicherheit am Arbeitsplatz an erster Stelle. 3M™ hat zahlreiche Produkte entwickelt, die die Belegschaft optimal schützen. Komfort hat dabei oberste Priorität, damit die Mitarbeiter ihre Aufgaben damit gerne erfüllen. Arbeitsschutz lässt sich in folgende Kategorien einteilen:

Atemschutzprodukte bei tewipack

3M™ Atemschutz

Staub und Partikel belasten die Atemwege. Deshalb finden Sie bei uns eine ganze Reihe Schutzmasken für unterschiedlichste Einsatzgebiet im Angebot.

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Gehörschutzprodukte bei tewipack

3M™ Gehörschutz

Ein hoher Komfort ist Grundvoraussetzung dafür, dass der Gehörschutz am Arbeitsplatz tatsächlich getragen wird, um ausreichend Schutz vor Lärm zu bieten.

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Augenschutzprodukte bei tewipack

3M™Augenschutz

Arbeitsschutzbrillen sind ein absolutes Muss bei vielen Tätigkeiten. tewipack bietet ein breites Sortiment mit unterschiedlichen Ausstattungsvarianten.

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SteriWhite Air Q330 mit Rollen Luftentkeimer

UV Technologie

UVC Luftentkeimungsgeräte zur sicheren und umweltschonenden Inaktivierung von Viren, Keimen und Schimmelsporen.

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3M™ Safety Walk™ Universal 610 (Typ 1) schwarzer Anti-Rutschbelag

Anti-Rutsch-Produkte

Stolpern und Ausrutschen kann zu schweren Stürzen und Betriebsunfällen führen, wenn Fußböden, Treppen, Leitern und andere glatte Oberflächen nicht ausreichend gesichert sind.

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Ihr Ansprechpartner

Bei technischen Fragen zu Arbeitsschutzprodukten wenden Sie sich gerne an:

 

Philipp Dengel

Technischer Berater / Labor

Foto von Philipp Dengel ohne Hintergrund

Gesetzliche Grundlagen zum Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz regelt, wie ein Betrieb menschengerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten hat. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, eventuelle Gefahren für die Gesundheit am Arbeitsplatz selbst zu beurteilen und die dafür notwendigen Schutzmaßnahmen zu bestimmen.
Außerdem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Beschäftigten über Arbeitsschutzmaßnahmen zu informieren und die notwendigen Produkte für den Arbeitsschutz bereitzustellen.
Darüber hinaus haben Betriebe zahlreiche weitere Gesetze zu beachten, unter anderem die Baustellenverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung. Wird der Arbeitsschutz in einem Betrieb verletzt, haftet der Arbeitgeber.

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