Diisocyanat-Beschränkung

Was ist die Diisocyanat-Beschränkung?

Sie ist eine europäische Verordnung, die durch die Beschränkung der Stoffgruppe Diisocyanate das Gesundheitsrisiko für industrielle und gewerbliche Anwender reduzieren soll.

Zukünftig müssen diisocyanat-haltige Produkte auf der Verpackung folgenden Hinweis haben:
„Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“.

Bitte beachten Sie auch Abschnitt 2 und 3  in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern, die Sie zu jedem Stoff/Gemisch bei uns erhalten.

Welche Stoffe unterliegen der Diisocyanat-Beschränkung?

Im Beschränkungseintrag der REACH-Verordnung sind alle Stoffe mit der allgemeinen Strukturformel O=C=N-R-N=C=O enthalten. R kann dabei eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit beliebiger Länge sein. 

Es gibt keine Liste mit allen Stoffen, die von der Beschränkung betroffen sind, da diese ständig durch neu hergestellte Diisocyanate aktualisiert werden müsste. Stoffbeispiele für Diisocyanate finden Sie im Anhang des Beschränkungsdossiers für Diisocyanate

Schulungsbedarf für die sichere Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten

Warum ist eine Sicherheitsschulung erforderlich?

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2020/1149 am 4. August 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union werden weitere Vorgaben für die Verwendung von Diisocyanaten und von Diisocyanat-haltigen Polyurethanprodukten festgelegt. Demzufolge muss wegen möglichen Sensibilisierungen der Atemwege und der Haut, die durch die in Polyurethanprodukten enthaltenen Diisocyanaten verursacht werden können, eine Schulung absolviert werden vor der Verwendung von Produkten, die eine bestimmte Menge an Diisocyanaten enthalten.

Ab wann und für wen gilt dies?

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
Gemäß der Änderungsverordnung müssen die Schulungen und die Zertifizierung für den sicheren Umgang mit Diisocyanat-haltigen Produkten bis zum 24. August 2023 abgeschlossen sein. Dies gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥0,1 %.

Bitte beachten Sie auch, dass solche Produkte ab dem 24. Februar 2022 einen Satz auf dem Etikett tragen werden, der auf die Notwendigkeit einer solchen Schulung hinweist.

Wo finde ich Schulungsmaterial?

Die FEICA (Verband der europäischen Klebstoff- und Dichtstoffindustrie) hat in Abstimmung mit ISOPA und ALIPA, den Industrieverbänden der Diisocyanat-Hersteller, Schulungsmaterial für ihre Mitglieder und für die Verwender von Kleb- und Dichtstoffen erstellt. Die FEICA-Website mit Schulungsinformationen wird ständig aktualisiert, um den neuesten Stand zu vermitteln.

Wie kann ich an der Schulung teilnehmen? In welcher Sprache ist sie verfügbar?

Am 1. November 2021 starteten auch ISOPA und ALIPA ihre Online-Schulungsplattform in Englisch und am 1. Dezember 2021 in deutscher Sprache, die in der gesamten Europäischen Union ("EU") zugänglich sein wird. Alle übrigen EU-Sprachen werden zu gegebener Zeit in die Plattform aufgenommen.

Fallen Kosten für die Schulung an?

Der europäische FEICA-Vorstand hat beschlossen, die Ausbildung von professionellen und industriellen Anwendern von Polyurethan (PU)-Kleb- und Dichtstoffen finanziell zu unterstützen. Mit dem FEICA-Gutscheincode ist das webbasierte Training für Kleb- und Dichtstoffanwendungen kostenlos. (Der reguläre Preis beträgt 5 Euro/pro Anwender/Zertifikat)

Gutscheincode: FEICA_21_G

Was sind Inhalte der Schulung?

In Übereinstimmung mit den Anforderungen, die im REACH-Anhangs XVII festgelegt sind, werden die Schulungsinhalte je nach dem Risiko der Anwendung variieren. Die Schulungsteilnehmer werden zu ausgewählten Schulungsmodulen geführt, die für ihre spezifischen Anwendungen benötigt werden. Wenn Sie die FEICA-Schulung erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um die Produkte weiterhin sicher zu verwenden.

Der Besitz eines Zertifikats zum Nachweis der Teilnahme an der Schulung, einschließlich einer Abschlussprüfung, ist obligatorisch für alle gewerblichen und industriellen Anwender, die das Produkt verwenden.

Von wem und wie wird die Schulung durchgeführt?

Die Änderungsverordnung verlangt, dass die Schulung von einem Experten für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchgeführt werden muss. Die Arbeitgeber müssen Aufzeichnungen über die Unterweisung ihrer Mitarbeiter führen.

Um jeden Zweifel auszuschließen: Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, innerhalb der vorgesehenen Frist die Schulung zu absolvieren und die Bescheinigung zu erhalten. Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen stellen, die über das hinausgehen, was in der Änderungsverordnung verlangt wird. Es muss noch geklärt werden, wie die Schulungen in den einzelnen Mitgliedstaat durchgeführt werden soll.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir bitten Sie, sich mit den Bestimmungen der Änderungsverordnung vertraut zu machen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die „PU-Schulungsplattform“ kann unter https://safeusediisocyanates.eu aufgerufen werden. FEICA hat ebenfalls eine spezielle Webseite entwickelt: www.feica.eu/PUinfo.

Wie erfolgt die Prüfung von Diisocyanaten?

Die Überprüfung, ob in unseren Produkten Diisocyanate mit einer Gesamtkonzentration von ≥0,1 % enthalten sind, ist ein laufender Prozess.

tewipack ist kein Hersteller, sondern ein Händler. Daher steht tewipack in engem Kontakt mit seinen Lieferanten zwecks Sicherheitsdatenblätter, Bestätigungen etc. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ihre Ansprechpartnerin

Wenn Sie eine Bestätigung über Diisocyanate benötigen, wenden Sie sich gerne an:

 

Diana Höhler

Assistentin der Geschäftsleitung

Foto von Diana Höhler ohne Hintergrund